Stornierungsrichtlinie

WIDERRUFS- UND STORNIERUNGSRICHTLINIE (B2B)

1. Geltungsbereich & Zielgruppe
Die Angebote auf dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) besteht nicht, da keine Verträge mit Privatpersonen geschlossen werden.

2. Verbindlichkeit & Stornierung von Einmalprojekten
Mit der kostenpflichtigen Buchung eines Dienstleistungspakets (z. B. Webdesign, Shop-Erstellung, Add-ons) wird der Auftrag sofort verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung nach Auftragserteilung ist ausgeschlossen.

3. WICHTIG: Mitwirkungspflicht des Kunden & "Ghosting"-Regelung
Für die Umsetzung der Website oder des Shopify-Stores ist die aktive Zuarbeit des Kunden (Bereitstellung von Texten, Bildern, Zugängen, Briefings) zwingend erforderlich (Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB). 
Sollte der Kunde nach der Bestellung keine Daten liefern oder die Zusammenarbeit einstellen ("Ghosting"), gilt folgende Regelung:

- Fristsetzung: Der Dienstleister fordert die benötigten Daten mit einer angemessenen Frist (in der Regel 10 bis 14 Tage) schriftlich an.
- Annahmeverzug: Verstreicht diese Frist ergebnislos, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Vorzeitiger Projektabbruch: Erklärt der Kunde, das Projekt nicht mehr weiterführen zu wollen, oder verweigert er dauerhaft die Zuarbeit, wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall wird gemäß § 648 BGB eine pauschale Aufwands- und Schadenersatzgebühr in Höhe von 40 % des gesamten Projektwerts fällig (für bereits erbrachte administrative Aufwände und blockierte Agenturkapazitäten). Bereits gezahlte Beträge, die über diese 40 % hinausgehen, werden erstattet.

4. Kündigung und Stornierung von Abonnement-Modellen (Hosting, Support)
Für monatlich oder jährlich wiederkehrende Serviceleistungen gelten folgende Bedingungen:
- Monatliche Abonnements: Die Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Abrechnungsmonats in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
- Jährliche Abonnements: Die Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf des jährlichen Leistungszeitraums erfolgen. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Abonnement automatisch um die jeweils gewählte Erstlaufzeit.
- Bereits gezahlte Gebühren für angebrochene Abrechnungszeiträume werden nicht zurückerstattet.